Ablauf einer Psychotherapie
Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert wie jede therapeutische Sitzung 50 min. Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Probleme und Beschwerden zu schildern. Darüber hinaus versuche ich, einen ersten Eindruck von der Symptomatik, aber auch von den Ursachen der Entstehung und Aufrechterhaltung der Beschwerden zu gewinnen.
Das Erstgespräch wird von vielen Patienten als sehr entlastend erlebt, da sie den schwierigen Schritt zum Therapeuten endlich geschafft haben und hoffen, dass es von nun an besser wird.
Für manche ist es aber auch schwierig, einem bis dahin fremden Menschen sehr persönliche Dinge zu offenbaren.
Das Erstgespräch dient ebenso wie die folgenden probatorischen Sitzungen dazu, dass Sie sich ein Bild von mir machen und für sich prüfen, ob Sie sich verstanden fühlen und die therapeutische Arbeitsweise nachvollziehen können und mittragen wollen.
Sie können und sollten daher etwaige Zweifel, Vorbehalte und Ängste ansprechen, die in einer psychotherapeutischen Behandlung nicht nur sein dürfen, sondern dazu gehören.
Probatorische Sitzungen
In den weiteren Probesitzungen werden ein gemeinsames Verständnis für die Entwicklung, die Auslösung und Aufrechterhaltung Ihrer Probleme erarbeitet, die Behandlungsdiagnose festgelegt und die Behandlungsziele definiert.
Die Behandlungsziele werden so formuliert, dass sie konkret, messbar und überprüfbar sind und Sie dadurch auch eine Rückmeldung über Ihre therapeutischen Fortschritte erhalten. Der hieraus erstellte Therapieplan beinhaltet neben den Zielen auch konkrete Veränderungsschritte, das heißt eine Aussage darüber, auf welche Weise wir Ihre Therapieziele erreichen wollen.
Therapieantrag
Ob ein Therapieantrag mit einem ausführlichen Bericht an einen (externen) Gutachter
erstellt werden muss, hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab.
Ein Therapieantrag beinhaltet ein sog. Gutachten, in dem die aktuellen Beschwerden, Hintergründe der Lebensgeschichte, insofern sie für die Beschwerden von Bedeutung sind, die Therapieziele sowie der Therapieplan in einem mehrseitigen Bericht verfasst sind.
Des weiteren wird ein ärztlicher Konsiliarbericht hinzugefügt, in dem festgestellt wird, dass Psychotherapie eine geeignete Behanlungsmethode ihrer Beschwerden darstellt.
Der Bericht mit Ihren persönlichen Angaben wird anonymisiert und in einem verschlossenen Umschlag den sonstigen Antragsformularen an die Kasse beigelegt.
Dies heisst, dass der Gutachter keine Kenntnis von Ihrer Person erlangt, die Mitarbeiter der Krankenkasse wiederum keine Kenntnis von den persönlichen Angaben im Therapieplan erhalten.